Schulprogramm
Das Volksschulgesetz (VSG § 43,4) verpflichtet jede Schule im Kanton Zürich, ein Schulprogramm zu erstellen, das ihre pädagogischen Schwerpunkte und nachhaltigen Entwicklungsziele für die nächsten Jahre sowie die zu deren Umsetzung vorgesehenen Massnahmen enthält. Das Schulprogramm ist der Kern der schulinternen Qualitätssicherung und -entwicklung.
Das Schulprogramm der Schule Uitikon wird von der Schulkonferenz unter Führung der Schulleitung für vier Jahre erarbeitet. Es wird jährlich evaluiert, der neuen Zeitperiode angepasst und jeweils durch die Schulpflege genehmigt.
Die Schulleitung achtet darauf, dass sich alle Mitarbeitenden an den gemeinsam formulierten Zielen und Vereinbarungen des Schulprogramms orientieren.
Zugehörige Objekte
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