Absenzen / Dispensationen
Eltern und Erziehungsberechtigte sind für den regelmässigen Schulbesuch ihres Kindes verantwortlich. Jegliche Abwesenheit vom Unterricht muss daher der Lehrperson vor Beginn des Unterrichts gemeldet und begründet werden. Dauert eine Abwesenheit aufgrund von Krankheit länger als drei Tage, kann ein Arztzeugnis verlangt werden.
Für vorhersehbare Absenzen muss rechtzeitig ein begründetes Gesuch um Dispensation gestellt werden.
Absenzen, die länger als zwölf Schulwochen dauern, erfordern eine Abmeldung des Kindes von der Schule.
Dispensation kann aus den im Dispensationsreglement der Schule Uitikon aufgeführten Gründen gewährt werden, das sich auf §29 der Volksschulverordnung stützt.
Zu den möglichen Gründen gehören:
- ansteckbare Krankheiten und aussergewöhnliche Anlässe im persönlichen Umfeld
- hohe Feiertage oder besondere Anlässe religiöser oder konfessioneller Art
- Vorbereitung und aktive Teilnahme an bedeutenden kulturellen und sportlichen Anlässen
- aussergewöhnlicher Förderbedarf von besonderen künstlerischen und sportlichen Begabungen
- Schnupperlehren und ähnliche Anlässe für die Berufsvorbereitung
Dispensation von einzelnen Schwimm- und Sportlektionen aus gesundheitlichen Gründen (z.B. Erkältung, Verletzung) erfordert eine von den Erziehungsberechtigten unterschriebene schriftliche Begründung, die dem Kind am entsprechenden Tag mitgegeben wird. Betroffene Schülerinnen und Schüler nehmen als Zuschauer/in am Unterricht teil, sofern die Lehrperson keine andere Anordnung erteilt. Dauert eine Absenz länger als drei Schwimm- oder Sportlektionen, ist ein Arztzeugnis erforderlich.
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