Private Schulung
Die Schulpflicht kann im Kanton Zürich durch den Besuch einer öffentlichen Schule, einer Privatschule oder durch Privatunterricht erfüllt werden.
Eltern müssen der Schulgemeinde ihres Wohnortes eine Schulbestätigung der Privatschule senden. Finanzielle Aufwendungen bei Wahl einer Privatschule gehen zu Lasten der Eltern.
Schülerinnen und Schüler an Privatschulen haben bei Bedarf Anrecht auf erforderliche logopädische und psychomotorische Therapien, Psychotherapien und audiopädagogische Angebote, einschliesslich der dafür notwendigen Abklärungen, durch die Schule Uitikon.
Die Musikschulen und die Angebote des freiwilligen Schulsports können unter den gleichen Bedingungen, wie sie für Schülerinnen und Schüler der Schule Uitikon gelten, genutzt werden.
Alle vom Bildungsrat für obligatorisch erklärten Lehrmittel können gratis bezogen werden. Diese Leistung ist von den Eltern bei der Schulpflege am Wohnort geltend zu machen (Holschuld).
Zugehörige Objekte
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