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Individuelle Elternmitwirkung

Die individuellen Mitwirkungsrechte und -pflichten der Eltern eines Schulkindes sind im Volksschulgesetz geregelt. Informations- und Gedankenaustausch bilden die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und das gegenseitige Verständnis von Eltern und Lehrpersonen zum Wohle des Schulkindes. Lehrpersonen halten Kontakt mit den Eltern z.B. durch Informationsveranstaltungen, Gespräche und schriftliche Mitteilungen. Gegebenheiten und Vorkommnisse, die für die Entwicklung des Kindes von Bedeutung sind, werden in persönlichen Gesprächen oder Telefonaten, Briefen oder durch Mitteilung im Kontaktheft kommuniziert. Bei Schullaufbahnentscheiden beschliessen Eltern, Schulleitung und Lehrperson gemeinsam das weitere Vorgehen.

Gespräche zwischen Eltern und Schule zum Informationaustausch, bei Schulschwierigkeiten, persönlichen Problemen und Anliegen sowie Schulbesuche sollten im Voraus vereinbart werden.

Eltern ohne elterliches Sorgerecht haben ein Auskunftsrecht gemäss Art. 275a Abs. 2 ZGB.

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