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Versicherungen

Alle Schülerinnen und Schüler der Schule Uitikon müssen gemäss Krankenversicherungsgesetz (KGV) durch die Eltern oder Erziehungsberechtigten versichert sein. Die Schule Uitikon schliesst weder eine zusätzliche Unfall-, Invaliditäts- oder Todesfallversicherung ab, noch übernimmt sie bestehende Selbstbehalte.

Mutwillige Sach- und Personenschäden durch Schülerinnen und Schüler sind nicht über die Schule versichert. Die Privathaftpflichtversicherung ist gänzlich in Verantwortung der Eltern oder Erziehungsberechtigten. Ebenso wird keine Haftung für verlorene oder beschädigte Gegenstände aus dem Privatbesitz der Schülerinnen und Schüler übernommen.

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